Kreiskliniken Bogen und Mallersdorf stärken

Zellmeier und Ritt fordern mit einem Dringlichkeitsantrag Nachbesserungen

08.07.2015

„Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Straubing-Bogen sollen in den Kreiskliniken Bogen und Mallersdorf weiterhin auf höchstem medizinischen Niveau versorgt werden“, fordern die beiden Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und Hans Ritt angesichts der laufenden Verhandlungen über das Krankenhausstrukturgesetz auf Bundesebene. „Dazu gehört, dass die Kompetenzen des Freistaats im Bereich der Krankenhausplanung nicht beschnitten werden.“

Aus diesem Grund fordert die CSU-Fraktion in einem am heutigen Mittwoch eingebrachten Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung auf, sich bei den Verhandlungen in Berlin für eine weiterhin ausgezeichnete medizinische Versorgung einzusetzen. „Dazu muss die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in den Fokus rücken. Mallersdorf und Bogen können mit qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung dienen, wozu es natürlich auch finanzieller Mittel bedarf. Der jetzige Gesetzentwurf würde die Erlössituation der Kliniken aber nicht verbessern, sondern eher verschlechtern“, erklärten Zellmeier und Ritt. Deshalb fordert die CSU-Landtagsfraktion die Beibehaltung des Versorgungszuschlags sowie Nachbesserungen beim geplanten Fixkostendegressionsabschlag.

Auch müsse die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung weiter angehoben werden: „Immer mehr Menschen wenden sich bei einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an ein Krankenhaus. Zurzeit erhalten die Krankenhäuser im Durchschnitt nur 32 Euro für eine solche Behandlung. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass 126 Euro nötig wären. Hier braucht es dringend Verbesserungen, damit die Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen weiterhin so umfassend wie bisher gewährleistet werden kann“, so die Abgeordneten.

Nötig sei auch eine Nachjustierung bei der Qualitätskontrolle: „Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen soll künftig Qualitätskontrollen durchführen. Diese können auch unangemeldet erfolgen. Das ist grundsätzlich gut so. Aus bayerischer Sicht ist aber eine Öffnungsklausel erforderlich, wonach auch andere neutrale Experten, wie zum Beispiel die Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung, solche Qualitätskontrollen durchführen können.“

Da der Freistaat Bayern, insbesondere die kleineren Kliniken im ländlichen Raum, direkt vom Krankenhausstrukturgesetz betroffen ist, pochen die Gesundheitsexperten der Fraktion auch auf eine Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat. Darüber hinaus fordert die CSU-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag Nachbesserungen bei der Laufzeit des geplanten Strukturfonds.