Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 konnten Haushaltsausschussvorsitzender Josef Zellmeier und sein Landtagskollege Hans Ritt Landrat Josef Laumer, Oberbürgermeister Markus Pannermayr und den Landkreisbürgermeistern mitteilen. Insgesamt sind es 58.594.332 Euro an Staatsmitteln, die sich wie folgt verteilen: Die Stadt Straubing bekommt 13.650.892 Euro, auf den Landkreis Straubing-Bogen entfallen 19.021.568 Euro und auf die kreisangehörigen Gemeinden 25.921.872 Euro. Die Schlüsselzuweisungen dienen in erster Linie dazu, Gemeinden mit unterdurchschnittlichen eigenen Steuereinnahmen zu unterstützen, betonten Zellmeier und Ritt. Deshalb freuten sich die Abgeordneten sehr, dass Dank der bayernweit höchsten Schlüsselzuweisungen aller Zeiten auch der Landkreis Straubing-Bogen ein größeres Stück des Kuchens abbekommt. Für die Gemeinden beträgt der Zuwachs 12,4 Prozent, der Landkreis erhält gegenüber 2021 um 9,7 Prozent mehr; zusammengenommen bedeutet dies ein Plus von 4.554.508 Euro. Bei der Stadt Straubing gebe es ein lachendes und ein weinendes Auge, dass die Schlüsselzuweisungen nicht gestiegen sind. Denn dadurch zeige sich, dass sich die Finanzkraft der Kommune 2021 als für die Berechnung zugrunde liegendes Jahr erhöht hat.
Die Schlüsselzuweisungen stellen die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich dar. Sie haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Dabei wird auch die unterschiedliche Aufgabenlast der Kommunen berücksichtigt. Die Empfänger können über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen frei entscheiden.
Die Schlüsselzuweisungen 2023 wurden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung berechnet. Im Vergleich zu den 15 anderen deutschen Bundesländern verfügen die bayerischen Kommunen damit über eine hervorragende Finanzkraft.
Die Schlüsselzuweisungen an die Stadt Straubing, die Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Landkreis Straubing-Bogen verteilen sich nach Zellmeiers Angaben wie folgt: s. Anlage